Kindergeld 2013
Aktuelle Informationen zum Kindergeld 2013 und Kinderfreibetrag 2013
Seit dem Kindergeld 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren. Eltern bekommen auch dann weiterhin das Kindergeld ausgezahlt, wenn das Kind während der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums hinzuverdient. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann fließt das Kindergeld nur noch, wenn der Nachwuchs nicht mehr als 20 Wochenstunden regelmäßig jobbt – und wie bisher auch nur bis zum 25. Geburtstag.
Die Kindergeld 2013 Staffelung
Die Staffelung des Kindergeld 2013 nach der Anzahl der Kinder ist seit je her ein prägendes Element. Beim Kindergeld 2013 werden in Deutschland für das erste und zweite Kind je 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 Euro, für jedes weitere Kind 215 Euro an Kindergeld gezahlt. Dies bedeutet, dass insbesondere für Familien mit mehreren Kindern die Zahlung des Kindergeldes in 2013 einen wichtigen Faktor bei der Bewältigung aller finanziellen Verbindlichkeiten darstellt. Oftmals steigen hier nicht die Erwerbseinnahmen proportional ähnlich, wie die kindbedingten Ausgaben, so dass das Kindergeld 2013 vielfach ca. ein Drittel der Ausgaben kompensiert. Interessant ist dabei die monatliche Gehaltsberechnung mit dem Nettorechner 2012.
Das
Kindergeld 2013 ist ebenfalls wie das Elterngeld
2013 eine Sozialleistung, deren Bedeutung mit
zunehmender Zahl der Kinder im Haushalt relevanter wird. Beim
Kindesunterhalt sollte man sich darüber hinaus auch nach der Düsseldorfer Tabelle 2013
informieren. Für
Alleinerziehende steigt die Relevanz, da die Erwerbsquote insbesondere
bei Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern deutlich geringer ist, als
dies vergleichbar bei Paaren der Fall ist. Die zentralen Zielsetzungen
einer nachhaltigen Familienpolitik in Deutschland im Hinblick auf die
Zahlung von Kindergeld 2013 bestehen in den folgenden Punkten:
-die
Schaffung eines Nachteilsausgleichs zwischen den Familientypen sowie
gegenüber Kinderlosen,
- die Schaffung einer
wirtschaftlichen Stabilität, damit verbundene Reduzierung eines
Armutsrisikos sowie
- die Unterstützung von Familien mit
einem weiteren bestehenden Kinderwunsch.
Kinderfreibetrag 2013
Das
Existenzminimum des Kindes soll nach dem Willen des
Bundesverfassungsgerichts steuerfrei verbleiben. Aus diesem Grund
wurden die Kinderfreibeträge 2013 geschaffen. Kinderfreibeträge 2013
werden nicht mehr automatisch in die Lohnsteuerkarte
2013 eingetragen.
Die
Eltern müssen jedes Jahr diese Eintragung beantragen, damit die
Kinderfreibeträge 2013 bei der Berechnung der Kirchensteuer bzw. des
Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der
anfallenden Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge 2013 nicht
berücksichtigt. Die Zahlung von Kindergeld 2013 ist zunächst einmal
vorrangig.
Kindergeld 2013 und Kinderfreibetrag 2013
Der Kinderfreibetrag 2013 beläuft sich im Kalenderjahr 2013 auf 7.008 Euro. Das Kindergeld 2013 für das erste und zweite Kind beträgt derzeit jeweils 184 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr, danach nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Das steuerliche Existenzminimum soll vorrangig durch das Kindergeld 2013 gesichert werden. Daraus folgt aber nicht, dass der Bezug von Kindergeld 2013 im Endergebnis (beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. im Rahmen der Steuererklärung 2012) überhaupt keine Berücksichtigung mehr findet. Sondern es findet im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder im Rahmen der Steuererklärung eine Günstigerprüfung statt.
Was ist die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld 2013 und Kinderfreibetrag?
Dabei führt das Finanzamt eine Vergleichsberechnung durch und zwar in der Form, dass einerseits die Steuerschuld berechnet wird ohne die Kinderfreibeträge 2013 zu berücksichtigen. In einer zweiten Rechnung wird dann ausgerechnet, wie viele Steuern weniger bezahlt werden müssten, wenn die Kinderfreibeträge 2013 berücksichtigt würden. Danach wird das Ergebnis mit dem gezahlten Kindergeld 2013 verglichen.
Ist das gezahlte Kindergeld 2013 höher als die durch die Anrechnung der Kinderfreibeträge 2013 von 7 008 Euro je Kind einzusparenden Steuern, war die Zahlung von Kindergeld 2013 für die Steuerpflichtigen günstiger als die Berücksichtigung. Ein Ausgleich findet nicht statt. Oder anders ausgedrückt, der Steuerpflichtige muss kein Kindergeld 2013 zurück bezahlen, nur weil der kalkulatorische Steuervorteil geringer war als das ausbezahlte Kindergeld 2013.
Anrechnung vom Kinderfreibetrag 2013
Ist
hingegen der durch die Anrechnung des Kinderfreibetrages mögliche
Steuervorteil höher als das ausbezahlte Kindergeld 2013 wird dem
Steuerpflichtigen die Differenz zwischen Steuervorteil und
gezahlten Kindergeld 2013 noch ausbezahlt. In diesem Fall wäre die
Anrechnung des Kinderfreibetrages somit günstiger. Damit sollte die
Abgrenzung zwischen Kindergeld 2013 und Kinderfreibetrag 2013 deutlich
geworden sein.
Wichtig ist aber auch noch daran zu
denken, dass
bezüglich des Kindergeld 2013 es oder des Kinderfreibetrages ein
absolutes "Alles oder Nichts" seit 2012 nicht mehr gilt.
Kindergeld 2013 von früher bis heuete
Das
Kindergeld 2013 enthält für Familien mit niedrigen bis mittleren
Einkommen eine Förderkomponente, dessen Anteil zwischen 6 % und 22 % am
Haushaltseinkommen liegt (je nach Familientyp und Einkommen).
Seit
dem Jahr 1954 gibt es in Deutschland vergleichbare Leistungen ähnlich
dem heutigen Kindergeld 2013. 1954 wurde eine Familie jedoch erst ab
dem 3. Kind finanziell unterstützt. Ab 1955 wurden erstmals Arbeitslose
ab dem 3. Kind unterstützt. Ab 1961 erfolgte die Unterstützung bereits
ab dem 2. Kind. Seit 1975 werden Familien bereits ab dem 1. Kind
unterstützt, wobei gleichzeitig der Kinderfreibetrag entfiel, der
jedoch im Jahr 1983 wieder eingeführt wurde. Seit 1996 wird auch das
Kindergeld 2012 auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Die Höhe des
Kindergeldes hat keinen Einfluss auf die Krankenversicherung 2012 oder die Beitragsbemessungsgrenze 2013.
Kindergeldanspruch 2013
Jeder Elternteil, der anspruchsberechtigt ist, ist auch bezugsberechtigt von Kindergeld 2013. Dies könnte auch für Großeltern, Stief- oder Pflegeeltern zutreffend sein, wenn das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Jedoch kann nur eine Person das Kindergeld 2013 empfangen.
Das Kindergeld 2013 wird von der Familienkasse immer im Laufe des Monats ausgezahlt, für den ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab, die den Schreiben der Familienkassen zu entnehmen ist.
Es ist auch möglich, zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines in Ausbildung befindlichen Kindes das Kindergeld 2013 direkt dem anspruchsberechtigten Kind zukommen zu lassen. Auch in diesem Fall muss eine entsprechende Beantragung bei der Familienkasse vorgenommen werden.
Sie erhalten auf dieser Internetseite Informationen zu folgenden Themen:
Kindergeld
Familienkasse
Kindergeld
Kindergeld Antrag 2013
Kindergeld
Auszahlungstermine 2013
Kindergeld Höhe 2013
Kindergeldkasse
2013
Kindergeldzuschlag 2013
Kindergeld 2009
Kindergeld
2010
Kindergeld 2011
Kindergeld 2012
Kindergeld
2013
Kindergeld Einkommensgrenze 2013
Kindergeldrechner
2013
kindergeldstelle 2013